Besucherordnung für den Lainzer Tiergarten

Auch alle Besucherinnen sowie Besucher des Lainzer Tiergartens können ihren Beitrag zum Naturschutz leisten - sie sollen sich an die Besucherordnung halten. Hier ist zunächst zu erwähnen, dass der Besuch des Tiergartens stets auf eigene Gefahr erfolgt - so ist der Aufenthalt unter den Bäumen vor allem bei Sturm eine besondere Gefahr und daher sollte dieser unterlassen werden. Nach den an den Toren angebrachten Schließungszeiten ist der Lainzer Tiergarten zu verlassen.

Im Rahmen der Naturschutz-Verordnung gibt es einige Tätigkeiten, die im Lainzer Tiergarten nicht erlaubt sind: Dabei handelt es sich um das Verlassen der markierten Wege, Spielplätze oder Lagerwiesen, um das Entfachen von Feuer, um Ski fahren, Langlaufen sowie Eislaufen, um das Stören oder eigenmächtige Füttern des Wildes. Hunde sowie andere Haustiere dürfen in den Tiergarten nicht mitgenommen werden, das Fahren von Kraftfahrzeugen sowie das Rad fahren (eine Ausnahme sind Kinder im Vorschulalter mit den entsprechenden Rädern) ist verboten, ebenso dürfen keine Rollerskates, Skateboards und Ähnliches verwendet werden. Auch das Ballspielen sowie Lärmen auf den Lagerwiesen ist nicht erlaubt.